Wir sind dir sehr dankbar für deine Bilder, aber...
Du bist sehr oft mit der FWG unterwegs. Machst Bilder und drehst mal ein Video oder schreibst einen kurzen Beitrag für die Medien. Dann müssen wir reden und ein paar Dinge regeln.
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt Fotografien als Werke der bildenden Kunst. Sobald ein Foto erstellt wird, hat der Fotograf automatisch das Urheberrecht daran. Das bedeutet, dass nur der Fotograf (oder jemand, dem er die Rechte übertragen hat) entscheiden darf, wie das Foto genutzt wird. Andere dürfen das Foto ohne Erlaubnis des Urhebers nicht kopieren, verändern oder veröffentlichen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel die Verwendung für private Zwecke oder unter bestimmten Umständen für Berichterstattung. Es ist wichtig, immer die Erlaubnis des Fotografen einzuholen, bevor man ein Foto verwendet, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Hier brauchen wir deine Unterstützung!
Damit alles seine Richtigkeit hat, müssen wir dich bitten, die PDF-Dateien INFO-2 zur Kenntnis zu nehmen und das FORM-2 ausgefüllt und unterschrieben dem Vorstand zukommen zu lassen.
Vielen Dank für dein Verständnis. 🙂
- INFO-3 > Informationsblatt Urheberrecht
- FORM-3 > Erklärung zum Urheberrecht
(Formular, bitte ausgefüllt zurück an Vorstand.)